FSJ- und BFD Einsatzstelle werden mit EOS
Um eine FSJ / BFD Einsatzstelle zu werden, bedarf es nur weniger Schritte. Damit Sie ein FSJ / einen BFD anbieten können, muss die Einsatzstelle mit einem Träger zusammenarbeiten. Wir als Träger für FSJ und BFD unterstützen Sie bei der Organisation der Freiwilligendienste, finden die passenden FSJ-ler und BFD-ler und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema “Einsatzstelle werden” weiter.
Das zeichnet EOS besonders aus:
- Fokus auf persönlichem Kontakt mit Einsatzstelle und Freiwilligen
- Berücksichtigung individueller Wünsche von Einsatzstellen und Freiwilligen
- Persönliche Bewerbungsverfahren, um wirklich passende Freiwillige zu finden
- Flexible Dienstzeiten für den Freiwilligendienst, der Start ist auch im laufenden Jahr möglich
- Seminare in schönen Gruppenhäusern, durchgeführt von zertifizierten Erlebnispädagog/innen nach erprobtem Seminarkonzept zur bestmöglichen Persönlichkeitsentfaltung (einen Live-Eindruck aus einem Incoming-Seminar bekommen Sie hier)
- Zusätzliche Spezialisierung auf Incoming-Freiwillige aus dem Ausland
- Kostenlose Sprachkurse für internationale Freiwillige in Kooperation mit der Incoming Sprachschule
Kontaktieren Sie uns jetzt und erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Einrichtung Freiwillige als Einsatzstelle im FSJ oder BFD aufnehmen kann. Sie erreichen uns telefonisch unter 0761-60080-13 sowie per Email unter kontakt@eos-ep.de .
Sie wollen Einsatzstelle werden?
Voraussetzungen
- Ihre Einrichtung muss dem Gemeinwohl dienen oder eine karitative/soziale Ausrichtung haben.
- Eine fachliche Anleitung und Ansprechperson für den/die Freiwilligen muss gewährleistet sein. Die Ansprechperson bekommt für diese Betreuung ein zusätzliches Zeitkontingent.
- Aufgabenstellungen im sozialen Bereich im weiteren Sinne müssen vorhanden sein. Hierbei haben wir mit dem BFD Gestaltungsspielraum.
- Der/die Freiwillige erhält ein Taschengeld und bekommt Unterkunft und Verpflegung gestellt (oder einen finanziellen Ausgleich). Wegen der staatlichen Förderung sind die Kosten überschaubar.
Sie sind sich nicht ganz sicher? Wir beantworten Ihnen alle Fragen und unterstützen Sie dabei, Einsatzstelle für FSJ oder BFD zu werden. Dabei entstehen für Sie keine Kosten!
EOS als Träger
- Als junger, engagierter und anthroposophischer Träger zeichnen wir uns durch hohen Idealismus aus und sind finanziell für Ihre Einrichtung vergleichsweise günstig.
- Durch ein persönliches Bewerbungsverfahren erhöhen wir die Chancen erheblich, dass Sie passende Freiwillige vermittelt bekommen.
- Persönlicher Kontakt mit den Einsatzstellen und Freiwilligen
- Wir unterstützen Sie schnell und unbürokratisch. In schwierigen Fällen, Krisen und Konflikten stehen wir Ihnen partnerschaftlich zur Seite.
- Wir übernehmen auf Wunsch neben der Vermittlung auch die administrative Arbeit und entlasten Sie bei der Verwaltung und den Abrechnungen.
- Viele Incoming-Freiwillige aus dem Ausland, aber auch alle anderen Menschen aus Deutschland.
- Wir haben umfangreiche Seminarerfahrung und nur zertifizierte Erlebnispädagog/innen als Trainer.
Häufige Fragen für FSJ-Einsatzstellen
Einsatzstellen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Einrichtung muss dem Gemeinwohl dienen oder eine karitative /soziale Ausrichtung haben
- Die Freiwilligen bekommen eine fachlich geeignete Anleitung und haben eine feste Ansprechperson
- Die Aufgaben müssen im sozialen Bereich angesiedelt sein
- Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld und Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung
Wichtig ist, dass die Freiwilligen als Unterstützung für die angestellten oder hauptamtlichen Mitarbeitenden gelten. Es darf keinesfalls eine bestehende Stelle durch ein FSJ oder BFD ersetzt werden oder die Neueinstellung/ -schaffung verhindert werden. Die Freiwilligen sind eine zusätzliche Hilfe. Das spiegelt sich auch beim Arbeitsschutz wider, vor allem bei Minderjährigen.
- Kinder- und Jugendhilfe
- Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege
- Behindertenhilfe
- Kultur und Denkmalpflege
- Sport
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Umweltschutz
- Schulen
Die Gesamtkosten hängen von der Höhe de ausgezahlten Taschengelder ab und davon, ob eine Unterkunft, Verpflegung oder andere Zuschüsse gewährt werden. Das maximale Taschengeld beträgt 426 €. Alle Leistungen sind sozialversicherungspflichtig, können jedoch teilweise erstattet werden. Wir beraten Sie gern bezüglich möglicher Zuschüsse und weiteren Vergünstigungen für bestimmte Einrichtungen.
Die Einsatzstelle übernimmt das Taschengeld. Dabei können wir als Träger auch die Verwaltung, Abrechnung und Auszahlung übernehmen. Dadurch bleibt der Aufwand der Einsatzstellen minimal und es entstehen keine rechtlichen Stolpersteine, die Auszahlung ist sicher.
Das ist ganz einfach! Zuerst müssen natürlich die rechtlichen Voraussetzungen (s. o.) erfüllt sein. Im nächsten Schritt können Sie sich mit uns als Träger für FSJ in Verbindung setzen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Rahmenbedingungen und erstellen auch die entsprechenden Verträge. Dies geht recht schnell, da die benötigten Dokumente in der Regel bereits vorhanden sind. Danach können wir Ihnen auch schon erste Freiwillige vorschlagen, die zu Ihrer Einrichtung der Stelle passen.
Das hängt natürlich ganz von der Stelle, der Einrichtung selbst und den Rahmenbedingungen ab. Unser großer Pool an Bewerber/innen ermöglicht es, die genau passenden Menschen zu finden.
Die Anerkennung als BFD-Einsatzstelle ist etwas bürokratischer als für das FSJ. Hier ist der Bund involviert, was weitere regulatorische Regelungen einschließt. Weiterhin müssen deutlich mehr Berichte angefertigt werden und die Voraussetzungen sind strenger. Wir von EOS leiten Sie durch den gesamten Prozess und zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Anerkennung achten müssen.