AGB Klassenfahrten
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Diese wird dem Kunden als E-Mail gesendet.
Die Bestätigung kann binnen 14 Tagen nach Eingang kostenfrei vom Kunden schriftlich als E-Mail oder Fax gekündigt werden. Anschließend fallen die unten aufgeführten Stornierungskosten an.
Der Rechnungsbetrag ist bis vier Wochen vor Fahrtbeginn an EOS zu überweisen. Die Rechnung wird Ihnen gesondert zugeschickt.
Rücktritt des Kunden
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert EOS den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Nachstehende Stornierungsgebühren werden erhoben:
Stornierungsgebühren
Storniert der Kunde die Reise vor Beginn sind unter Anrechnung der ersparten, hier aufgeführten Aufwendungen (Endreinigung, Verpflegung) folgende Stornierungsgebühren zu entrichten.
Kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Reisebeginn, wenn eine der Reise entgegenstehende behördliche pandemiebedingte Anordnung/Erlass zum Reisetermin vorliegt. Eventuell anfallende Stornierungsgebühren der gebuchten Unterkünfte sind vom Kunden zu tragen.
Bis 5 Monate vor Fahrtbeginn: kostenfrei
Bis 28 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des vereinbarten Gesamtpreises.
27 bis 15 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Ab 14 Tagen vor Fahrtbeginn: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises.
EOS kann aus wichtigem Grund (wie z.B. höhere Gewalt, Krankheit von nicht ersetzbarem Personal) vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
Die Kosten für selbst verursachte Schäden müssen vom Verursacher beglichen werden.
Es handelt sich bei der Fahrt um eine schulische Maßnahme, die der gesetzlichen Versicherungspflicht (Haftpflicht und Unfallversicherung) unterliegt.
Für die gebuchte Unterkunft ist der jeweilige Betreiber verantwortlich.
Gerichtsstand
Der Reisende kann am Sitz von EOS in Freiburg Klage erheben.
Änderungsvorbehalt
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages.
Stand: Freiburg, 22.10.2020