AGB Ausbildung
1.) Grundlage
Beide Vertragsparteien sind gewillt, untereinander einen freundschaftlichen, kollegialen Umgang zu pflegen.
Das gemeinsame Interesse an der Erlebnispädagogik unter waldorfpädagogischen Gesichtspunkten (Erlebenspädagogik) gilt
als Ausgangspunkt und Antrieb für die Absolvierung und Durchführung des ACADEMIE-Lehrgangs. Die Teilnehmer sind im
Rahmen von offiziellen EOS-Angeboten mit der Vereinshaftpflichtversicherung versichert. (Bernhard Assekuranz Nr. 34.108.501029)
2.) Inhalte des Lehrgangs
Der Lehrgang dauert ( ) 3 oder ( ) 6 Wochen.
Der Lehrgang wird durch zusätzliche Praxiskurse: bei 3 Wochen Academie: 3, bei 6 Wochen Academie: 4 „Hard Skills“ aus
dem EOS-Angebot sowie durch praktische Einsätze auf EOS Feriencamps oder EOS Klassenfahrten ergänzt.
Die erforderlichen EOS-Wochenendkurse sowie die Praxismitarbeit in der Betreuung auf EOS Ferienlagern oder EOS
Klassenfahrten (15 Tage zuzüglich Vorbereitung) sind inhaltlicher Bestandteil des Lehrgangs und Voraussetzung zur Erlangung
des Zertifikats.
Am Ende des Lehrgangs erhält der Teilnehmer nach erfolgreich bestandenem Prüfungswochenende und erfolgreichen
Praktika-Einsätzen ein Zertifikat.
3.) Termine und Ausfall von Lehrgangseinheiten
EOS verpflichtet sich, die Lehrgangstermine rechtzeitig im Voraus bekannt zu geben. Darüber hinaus bemüht sich EOS, alle
vereinbarten Termine einzuhalten, behält sich allerdings das Recht vor, Termine im Notfall zu verlegen bzw. Ersatztermine zu
benennen.
Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, Termine und Absprachen mit EOS einzuhalten.
4.) Praktikum
Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, im Rahmen des Lehrgangs (für die Zertifizierung) mindestens 15 Tage an
pädagogischen EOS-Einsätzen als Betreuer mitzuwirken. Hinzu kommt eine ausreichende Vorbereitung (bis zu 6 Tage,
mindestens 1 separates Treffen pro Camp / Fahrt) und Nachbereitung (mindestens mehrstündige Evaluation nach dem
Einsatz). Art und Zeitpunkt des Einsatzes kann der/die Teilnehmende in Absprache mit EOS frei wählen. Während der
Einsätze werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von EOS getragen. Sämtliche anfallenden Fahrten trägt und
verantwortet der/die Teilnehmende.
Der/Die Teilnehmende legt spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Praktikumstages ein erweitertes polizeiliches
Führungszeugnis sowie eine Erste-Hilfe-Bescheinigung, die nicht älter als 2 Jahre ist, vor.
Die Seminarleitung behält sich die Zulassung an der Teilnahme der Praktika vor. Bei Nichteignung kann diese verweigert
werden.
5.) Praxis-Lehrgang: Hard Skill
Im Rahmen des Lehrgangs verpflichtet sich der/die Teilnehmende, zusätzlich Kurse im Hard Skill – Bereich aus den EOS –
Angeboten zu belegen: mindestens 3 Hard Skills bei 3-wöchigem Lehrgang, mindestens 4 Hard Skills bei 6-wöchigem
Lehrgang. Die Kosten für diese Kurse sind nicht in den Academie-Lehrgangsgebühren enthalten (nicht gültig für TN mit
Bildungsgutschein).
6.) Kosten
Die Kursgebühr für den ACADEMIE- Lehrgang beläuft sich auf 880 € (3-wöchiger Lehrgang) bzw. 1580 € (6-wöchiger
Lehrgang). Die Zahlungsmodalitäten finden sich im Anhang beschrieben, die Zahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug.
Die Kursgebühr beinhaltet Unterricht, Verwaltung, Organisation und Dozentenhonorare.
Bewusst halten wir die Preise für unsere Kurse so niedrig wie möglich. Auch die Teilnehmenden tragen hierzu bei: Wir bitten
zum Beispiel alle, bei der Raumpflege mitzuhelfen. Ihr Einsatz auf den Praktika ist – neben pädagogischen und inhaltlichen
Aspekten – ebenfalls ein Beitrag zu der günstigen Preisberechnung.
Zusätzliche Kosten:
Übernachtung, Verpflegung, eigenes Material sowie sämtliche Fahrtkosten sind vom Teilnehmer zu tragen.
Die Verpflegung während des Academie-Blocks wird von den Teilnehmenden selbständig organisiert.
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Die EOS- Wochenendkurse sind zusätzlich zu bezahlen. Die Preise variieren je nach Aufwand der Kurse; während dieser
Wochenendkurse sind Unterkunft und Verpflegung gedeckt. Fahrtkosten trägt auch hier der/die Teilnehmende.
Die Gebühr für die EOS-Prüfung / das Prüfungswochenende beträgt 250 € und ist fakultativ. (Die Prüfungsgebühr entfällt für
TN mit Bildungsgutschein)
7.) Rückerstattung
Im Falle einer terminlichen Absage für eine Seminareinheit durch EOS verpflichtet sich der Verein, baldmöglichst einen
Ersatztermin bekannt zu geben. Sollte der/die Teilnehmende diesen Ausweichtermin nicht wahrnehmen können, besteht
die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres das Versäumte nachzuholen. Finanzielle Erstattungsansprüche bestehen in diesem
Fall gegenüber EOS nicht. (Gilt nicht für TN mit Bildungsgutschein).
8.) Zertifizierung
Voraussetzungen: Der Academie-Lehrgang sowie die erforderlichen Hard Skill-Kurse (3 bzw. 4) wurden besucht, 15 Tage
Praktikum und die Prüfung wurden erfolgreich absolviert. Eine dezidierte Prüfungsordnung über das Prüfungsverfahren liegt
vor und wird zu Beginn ausgegeben. Bei Nichtbestehen der Prüfung oder pädagogischer Nichteignung behält sich die
Seminarleitung vor, über eine Zulassung zu einem Praktikum oder die Zertifizierung zu entscheiden.
9) Kündigung
Stornobedingungen / Rücktrittsgebührenordnung
Der Rücktritt vor Seminarbeginn ist jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Treten Sie vom Vertrag zurück, verliert EOS den Anspruch auf den vereinbarten
Seminarpreis. Nachstehende Rücktrittsgebühren werden erhoben:
– bis 30. Tag vor Kursbeginn 20% des Preises
– bis 15. Tag vor Kursbeginn 30% des Preises
– bis 8. Tag vor Kursbeginn 50% des Preises
– bis 1. Tag vor Kursbeginn 65% des Preises
– am Tag des Kursbeginns oder bei Nichtantritt 80% des Preises
Bei Kündigung nach Kursbeginn kann weder die Gesamtgebühr erlassen noch bereits gezahlte Gebühren erstattet werden.
Diese Rücktrittsgebührenordnung gilt in Bezug auf alle EOS – Angebote, auch für die gebuchten EOS-Wochenendkurse.
Des Weiteren gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie im Internet oder per Post bei uns abrufen
können.
EOS behält sich das Recht vor, die Vereinbarung aufzuheben, für den Fall, dass
– der Verein aufgelöst wird
– die wirtschaftliche Situation des Vereins eine Weiterführung des Lehrgangs nicht mehr ermöglicht
– der/die Teilnehmende mit der Bezahlung fälliger Rechnungen in Verzug ist
– das Verhalten des/der Teilnehmenden trotz Rücksprache nicht tragbar ist.
Nach der Kündigung durch einen der Vertragspartner bleiben etwaige noch ausstehende finanzielle Forderungen des Vereins
bis zu deren Begleichung bestehen.
10.) Kooperationen:
Kooperationen mit anderen Einrichtungen während der Zeit der Teilnahme am Lehrgang bedürfen der Absprache mit EOS.
Vereinbarungen mit Dritten und die Nutzung von EOS-Konzepten sind nur unter Rücksprache mit EOS möglich. Interne
Informationen über Konzepte, Strukturen, Wirtschaftliches, Personelles unterliegen der Schweigepflicht. Diese Pflicht besteht
nach Abschluss der Ausbildung unbeschränkt.
Sonstiges
Der Sitz des Vereins (Freiburg) ist Erfüllungsort. Für den Fall der Fälle ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Vereins.
Sollten einzelne der genannten Bestimmungen unwirksam sein, begründet dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten
Vereinbarung (salvatorische Klausel).
EOS Erlebnispädagogik e. V.